Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietungen von Riegers Ferienwohnung
Fassung vom 30. Januar 2013, aller vorhergehenden AGB verlieren mit dieser Fassung ihre Gültigkeit
I . Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Riegers Ferienwohnung – Inh. Sandra Rieger, Wälderstr. 15a, 79341 Kenzingen-Bombach, Deutschland, Telefon +49-(0)7644-9265130 - im folgenden „Riegers-FeWo“ genannt - und dem Gast als Mieter - im folgenden „Gast“ genannt - über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Riegers-FeWo. Die Leistungen von Riegers-FeWo erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Riegers-FeWo.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn Riegers-FeWo sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
II. Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn Riegers-FeWo die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind Riegers-FeWo und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er Riegers-FeWo gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern Riegers-FeWo eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
(1) Riegers-FeWo ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt Riegers-FeWo nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Riegers-FeWo zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen von Riegers-FeWo an Dritte.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach Nr. II Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Riegers-FeWo. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung von Riegers-FeWo allgemein berechneten Preis.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von Riegers-FeWo allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Riegers-FeWo den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
(6) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn Riegers-FeWo hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
(7) Riegers-FeWo behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß Nr. II Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 10. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann Riegers-FeWo bis zum 10. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer von Riegers-FeWo gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist Riegers-FeWo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Riegers-FeWo muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. Nr. V Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 10. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Riegers-FeWo aufrechnen.
IV. Allgemeine Rechte und Pflichten sowie Hausordnung
(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und deren Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und Hof- und Gartenbereichen geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Riegers-FeWo erlaubt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung von Riegers-FeWo untergebracht, kann diese eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Riegers-FeWo eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00 € (netto) in Rechnung stellen und das Mietverhältnis sofort beenden. Auch nach sofortigem Beenden des Mietverhältnis durch Verstoß gegen das Rauchverbot ist der volle zuvor vereinbarte Preis an Riegers-Fewo ohne Abzug zu entrichten. Rauchen ist nur in Außenbereichen erlaubt.
(5) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt Riegers-FeWo von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und/oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(7) Riegers-FeWo hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Riegers-FeWo wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
V. Rücktritt vom Vertrag (Stornierungen)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit Riegers-FeWo geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Riegers-FeWo. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges von Riegers-FeWo oder einer von Riegers-FeWo zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Riegers-FeWo auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und Riegers-FeWo die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Riegers-FeWo ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges von Riegers-FeWo oder eine von dieser zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen von Riegers-FeWo ist der Gast zur Stornierung bis 40 Tage vor Anreise, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben berechtigt:
Stornierung bis spätestens 40 Tage vor Anreise: 0 % des zu entrichtenden Übernachtungspreises zzgl. 50€ Bearbeitungspauschale
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber Riegers-FeWo erfolgen, es sei denn Riegers-FeWo stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung bei Riegers-FeWo.
(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat Riegers-FeWo die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 20.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß Nr. VII Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann Riegers-FeWo von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.
(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist Riegers-FeWo in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage von Riegers-FeWo auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(7) Ferner ist Riegers-FeWo berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere von Riegers-FeWo nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) Riegers-FeWo begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen von Riegers-FeWo in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Riegers-FeWo zuzurechnen ist.
d) Sollte gegen das Rauchverbot in den Räumlichkeiten verstoßen werden, wird der Gast unverzüglich der Wohnung verwiesen. Eine Erstattung des bereits bezahlten Betrages an den Gast ist in diesem Fall nicht möglich. Riegers Ferienwohnung kann eine Sonderreinigungspauschale im Wert von bis zu 300€ erheben. Kann die Wohnung nicht direkt weitervermietet werden, werden dem Gast sämtliche Kosten des entstanden Schadens die Riegers Ferienwohnung durch Nichtanreise der neuen Gäste entstehen erhoben.
(8) Riegers-FeWo hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat Riegers-FeWo bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt ( Abs. 7d ) bzw. bei berechtigter Kündigung durch Riegers-FeWo entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat Riegers-FeWo alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.
VI. Haftung und Verjährung
(1) Riegers-FeWo haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Riegers-FeWo beschränkt, wenn und soweit Riegers-FeWo nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Riegers-FeWo auftreten, wird sich Riegers-FeWo bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet Riegers-FeWo nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung von Riegers-FeWo nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, Riegers-FeWo Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn Riegers-FeWo haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche von Riegers-FeWo verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
VII. An- und Abreise, Schlüsselübergabe sowie verspätete Räumung
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit Riegers-FeWo vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit
Riegers-FeWo vereinbart wurde.
(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird eine Pauschale in Höhe von 30,00 € erhoben
(3) Der Gast ist verpflichtet, Riegers-FeWo bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(4) Riegers-FeWo kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen.
Riegers-FeWo erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
(5) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung, ab 10:30 Uhr und später hat Riegers-FeWo gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
a) 25,00 € (netto) bei einer Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr .
Darüber hinaus hat Riegers-FeWo Anspruch auf Ersatz aller ihr aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an Riegers-FeWo oder ihren Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit Riegers-FeWo zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast Riegers-FeWo Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
VIII. Datenschutzbestimmungen
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von Riegers-FeWo elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
IX. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Kenzingen-Bombach, Deutschland.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr Kenzingen, Deutschland. Hat einer der Vertragparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Kenzingen, Deutschland.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Impressum:
Angaben gemäß § 5 TMG:
Riegers Ferienwohnung - Inh. Sandra Rieger
Anschrift:
Wälderstraße 15a
79341 Kenzingen - Bombach
Deutschland
Telefon: 07644 / 92 65 130 (aus dem Ausland +49-(0)7644-92 65 130)
Email: info@riegers-fewo.de
Internet: www.riegers-fewo.de
Inhaber: Sandra Rieger
Design: Mareike Forcher Foto- und Mediendesign
Web: www.mareikeforcher.de
Email: info@mareikeforcher.de
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